Die wichtigsten Fachworte finden Sie hier - einfach erklärt.
Altersguthaben / Alterskonti
Summe aller Altersgutschriften, eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, Bezüge für Wohn-eigentum oder Scheidung, sowie den auf diesen Beträgen vergüteten Zinsen.
Altersgutschriften
Die Altersgutschriften sind jener Teil, welcher angespart wird (Sparbeiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Die Höhe der Altersgutschriften sind im Vorsorgeplan festgelegt und berechnet sich in Prozenten des versicherten Lohnes.
Aufsichtsbehörde
Die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) wacht darüber, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Anlagestrategie/Anlagereglement
Die Anlagestrategie legt die langfristige Ausrichtung der Anlagen (Wertschriften, Aktien, usw.) betreffend Rendite und Risiko fest. Sie wird aufgrund der Risikofähigkeit festgelegt. Die Anlagestrategie wird in einem Anlagereglement festgehalten.
Anschlussfirmen
Firmen welche einen Anschlussvertrag mit der Pensionskasse abgeschlossen haben und Ihre Mitarbeiter in unserer Pensionskasse versichern.
BVG
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Es regelt die gesetzliche berufliche Vorsorge (Minimalvorschriften) und enthält auch verschiedene Bestimmungen über die weitergehende (überobligatorische) Vorsorge.
Deckungsgrad
Der Deckungsgrad gibt einen Eindruck von der finanziellen Lage der Pensionskasse. Dieser gibt darüber Auskunft, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen einer Pensionskasse zu einem bestimmten Stichtag (31.12.) mit Vermögenswerten gedeckt sind.
Diversifizierung
Diversifikation ist eine der wichtigsten Anforderungen an ein Vermögensportfolio einer Pensionskasse. Durch die Kombination verschiedener Anlagekategorien und -gefässe kann die Performance bei gleichbleibendem Risiko verbessert oder das Risiko ohne Performanceeinbusse vermindert werden.
Einkauf
Der Einkauf ermöglicht den versicherten Personen, die aus verschiedenen Gründen in der Altersvorsorge Lücken aufweisen, durch freiwillige Einkäufe ihre Vorsorgeleistungen zu verbessern. Nebst dem Vermögensaufbau für das Alter lassen sich mit freiwilligen Einkäufen gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen.
Experte für berufliche Vorsorge
Als Experte für berufliche Vorsorge gilt jede Person, die das eidg. Diplom als Pensions-versicherungsexperte besitzt. Jede Pensionskasse muss einen Experten für berufliche Vorsorge bezeichnen. Dieser hat periodisch zu prüfen, ob die Pensionskasse jederzeit Sicherheit bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann und ob die reglementarischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Freizügigkeit
Mit der Freizügigkeit werden Höhe, Art und Weise beschrieben, wie Ansprüche der ausscheidenden Versicherten von deren bisherigen Pensionskasse übertragen werden.
Gemeinschaftsstiftung
Stiftung welche die Personen der angeschlossenen Firmen versichert. Typische Merkmale sind, dass die Organisation, das Reglement und der Jahresabschluss einheitlich geregelt sind und nicht einzeln für jede angeschlossene Firma geführt wird.
Gesundheitsvorbehalt
Wird zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Pensionskasse für ein bestimmtes Leiden aus-drücklich wegbedungen, spricht man von einen Gesundheitsvorbehalt. Dieser Vorbehalt kann im Bereich der überobligatorischen Leistung für die Risiken Tod und Invalidität angebracht werden. Dieser Gesundheitsvorbehalt ist eine individuelle, konkrete und zeitlich begrenzte Einschränkung des Versicherungsschutzes und den daraus resultierenden Leistungen.
Koordinationsabzug
Der Koordinationsabzug koordiniert die Renten von erster und zweiter Säule. Die 1. Säule (AHV) hat die Aufgabe, eine Grundrente zu gewährleisten. Die 2. Säule (Pensionskasse) soll, zusammen mit den Leistungen der 1. Säule (AHV), den gewohnten Lebensstandard im Alter sichern. Der Koordinationsabzug stellt letztendlich sicher, dass die 2. Säule (Pensionskasse) nur Beiträge auf den Lohnteilen erhebt, die nicht schon die 1. Säule (AHV) ausrichtet. So wird vermieden, dass Lohnbestandteile doppelt versichert werden. Der durch den Bundesrat festgelegte Koordinationsabzug ist das Maximum welches verwendet werden darf, tiefer, gemäss Anstellung oder kein Koordinationsabzug sind deshalb auch möglich.
Lebenspartnerrente
Die vom Versicherten, Altersrentner oder Invalidenrentner bezeichnete Lebenspartner, verschiedenen oder gleichen Geschlechts, haben Anspruch auf eine Lebenspartnerrenten in der Höhe der Ehegattenrente.
Performance
Gesamtrendite einer Anlage. Dabei werden sowohl die prozentualen Wertveränderungen als auch alle Ausschüttungsrenditen berücksichtigt.
Risikofähigkeit
Die Risikofähigkeit gibt Auskunft über den Umfang, in welchem die Pensionskasse in der Lage ist, Werteinbussen auf den Vermögensanlagen zu verkraften. Die Risikofähigkeit ist umso grösser, je länger der Anlagezeithorizont ist und je grössere Wertschwankungsreserven bestehen. Der Zeithorizont der Vermögensanlage ist von der Struktur und der Stabilität des Versichertenbestands abhängig.
Risikoprämie
Die Risikoprämie respektive der Risikobeitrag dienen der Finanzierungen der Risikoleistungen Tod und Invalidität. Dieser ist pauschaler Natur und wir bei Austritt nicht weitervergütet.
Sicherheitsfonds
Ist eine vom Bundesrat errichtete Stiftung, bei welcher unsere Pensionskasse angeschlossen und beitragspflichtig ist. Bei Zahlungsunfähigkeit der Pensionskasse oder Anschlussfirmen stellt der Sicherheitsfonds die Vorsorgeleistungen nach den Mindestvorschriften des BVG sicher.
Sollrendite / Zielrendite
Die Sollrendite ist die Rendite, die eine Pensionskasse benötigt, um ihren Deckungsgrad halten zu können. Die Zielrendite ist die Rendite, die eine Pensionskasse erreichen will und ihrer Anlagepolitik zugrunde legt.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Er ist paritätisch besetzt und besteht zahlenmässig aus gleich vielen Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Technische Rückstellungen
Die technischen Rückstellungen sollen gewährleisten, dass die Leistungen der Pensionskasse auch im Fall aussergewöhnlicher Ereignisse sicher gestellt sind und der Vorsorgezweck jederzeit gewährleistet ist.
Teilliquidation
Eine Teilliquidation der Pensionskasse erfolgt, wenn eine erhebliche Veränderung in der Anzahl der Aktivversicherten eintritt. Dies kann der Fall sein, wenn ein Unternehmen den Anschlussvertrag kündigt. Die Voraussetzungen, die zu einer Teilliquidation führen, sowie über das Verfahren bei der Abwicklung der Teilliquidation sind in einem Reglement festgehalten. Das Reglement muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Nach der Durchführung einer Teilliquidation verändert sich für die in der Pensionskasse verbleibenden Versicherten nichts.
Umwandlungssatz
Der Prozentsatz zur Berechnung der jährlichen Altersrente auf Basis des vorhandenen Altersguthabens.
Unterdeckung
Eine Unterdeckung besteht, wenn am Bilanzstichtag das nach anerkannten Grundsätzen durch den Experten berechnete versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital nicht durch das dafür verfügbare Vorsorgevermögen gedeckt ist. Oder anders gesagt, der Deckungsgrad sich unter 100% befindet.
Versicherungspläne
Den Pensionskassen ist erlaubt mehrere Versicherungspläne anzubieten. In den Ver-sicherungsplänen sind der Koordinationsabzug, die Altersgutschriften sowie die Beitrags-zahlungen geregelt. Den Versicherungsplan für seine Angestellten wählt der Arbeitgeber aus.
Wertschwankungsreserve
Die Wertschwankungsreserve dient dem Ausgleich von Börsenschwankungen, um die Verpflichtungen auf der Leistungsseite auch in schwierigen Anlagejahren erfüllen zu können. Die Höhe der Reserve ist im Anlagereglement festgehalten.
Wohneigentumsförderung
Für den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums können Mittel aus der beruflichen Vorsorge eingesetzt werden. Ein solcher entsprechender Vorbezug kann die Leistungen schmälern.