Bei Pensionierung bestehen verschiedene Möglichkeiten der Auszahlung von Rente und/oder Kapital:
- Bezug einer vollen Altersrente oder einer Kapitalabfindung
- Möglichkeit einen Teil als Altersrente und einen Teil als Kapitalabfindung zu beziehen
Wir empfehlen Ihnen deshalb die Möglichkeiten mit uns zu besprechen.
Erhalten wir keine Mitteilung erfolgt die Pensionierung (Alter 65 Männer / Alter 64 Frauen) automatisch mit Auszahlung einer Altersrente. Die Bestätigung wird Ihnen im Vormonat der Pensionierung
zugestellt.
Für eine Kapitalabfindung muss zwingend der Antrag auf Kapitalabfindung eingereicht werden. Eine Frist zur Einreichung besteht nicht.