Die Höhe des freiwilligen Einkaufes ist auf Seite 2 des persönlichen Leistungsausweises ersichtlich oder kann jederzeit bei uns angefragt werden.
Zu beachten ist: Wurde ein Vorbezug für Wohneigentum getätigt, muss dieser zuerst wieder eingebracht werden, bevor ein freiwilliger Einkauf erfolgen kann.
Werden drei Jahre vor dem Altersrücktritt noch freiwillige Einkäufe geleistet so kann per Pensionierung keine Kapitalabfindung mehr erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.