Ein Eintritt kann uns durch den Arbeitgeber mit dieser Anmeldung, per Email oder per Telefon gemeldet werden.
Gemäss Reglement Art. 3 hat jede in die Pensionskasse aufzunehmend Person, ausgenommen die Versicherten des OBLIGAplans, einen Fragebogen über seinen Gesundheitszustand auszufüllen.