Der Austritt kann durch den Arbeitgeber oder der versicherten Person entweder mit der Austrittsmeldung, per Email oder telefonisch gemeldet werden.
Freizügigkeitsleistung
Das Vorsorgeverhältnis endet mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses und es entsteht ein Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung.
Die Überweisung der Freizügigkeitsleistung kann wie folgt erfolgen:
- Übertragung an eine neue Vorsorgeeinrichtung
- Übertragung auf ein Freizügigkeitskonto oder auf eine Freizügigkeitspolice
- Barauszahlung (nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
Weitere Details finden Sie im Merkblatt "Austritt-Freizügigkeit":